Statuten des Vereins .............................................. § 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich Der Verein führt den Namen ”racer4kids – Rennfahrer unterwegs für den guten Zweck" (1) Er hat seinen Sitz in 3943 Schrems und erstreckt seine Tätigkeit hauptsächlich auf Österreich, dem europäischen Raum bis hin zu weltweiten Aktivitäten. (2) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt. § 2: Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, strebt die Gemeinnützigkeit an und bezweckt die Unterstützung b) die Förderung seiner ordentlichen Mitgliedern mit gesammelten materiellen und immateriellen und c) die Förderung und Durchführung von Motorsportveranstaltungen und Benefizveranstaltungen für Kinderhilfsorganisationen. Einnahmen, die aufgrund von Werbeaktivitäten für Unternehmen (Sponsoring) zur Verfügung gestellt werden, sind zu 90% für die Verwendung von Vereinsaktivitäten, wie z.B. Teilnahme an Veranstaltungen, Organisation von Veranstaltungen, Vereinsmarketing und dergleichen, bestimmt. 10% der genannten Einnahmen werden dem Verein „racer4kids – Spendensammelverein“ zur Verfügung gestellt, der sich verpflichtet 100% der Spendeneinnahmen einer selektierten, wohltätigen Kinderhilfsorganisation zu übergeben. § 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks (1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden. (2) Als ideelle Mittel dienen a) Regelmäßig stattfindende gemeinsame Abende zwischen allen Mitgliedern b) Teilnahme an Motorsportveranstaltungen durch ordentliche und fördernde Mitglieder c) Marketingaktivitäten aller ordentlichen und fördernden Mitglieder d) Engagement von ordentlichen und fördernden Mitgliedern bei diversen lokalen Benefizveranstaltungen e) Nutzung der Plattform www.racer4kids.at für Berichte, Fotos und Videos. f) Broschüren, Flyer und Werbematerial für die Erreichung einer breiten Masse zum Vorteil des Vereines und deren Sponsoren und Mitglieder (2) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch a) Mitgliedsbeiträge (ordentlicher, fördernder oder außerordentlicher Mitglieder) b) Freiwillige Zuwendungen von außenstehenden natürlichen oder juristischen Personen c) 90% aller Sponsoringbeiträge von Unternehmen/Unternehmer/Unternehmerinnen d) Einnahmen aus Veranstaltungen § 4: Arten der Mitgliedschaft (1) Jede natürliche und juristische Person kann dem Verein beitreten. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in · Ordentliche, · Fördernde, · Außerordentliche und · Ehrenmitglieder a) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen und mit der aktiven Teilnahme an Motorsportveranstaltungen den Zweck des Vereins verfolgen und damit aktiv an der Vermarktung des Vereins teilnehmen. Sie besitzen aktives und passives Wahlrecht. b) Fördernde Mitglieder sind jene, die die Vereinstätigkeit mit materiellen und ideellen Mitteln unterstützen, Vereinsarbeit leisten und den Vereinszweck in jeder Hinsicht nach außen vertreten. Sie besitzen aktives und passives Wahlrecht. c) Außerordentliche Mitglieder sind jene Personen, die dem Verein materielle Mittel freiwillig zur Verfügung stellen – ohne den Verein ideell zu unterstützen. Sie besitzen aktives Wahlrecht. d) Ehrenmitglieder: Personen die sich um den Verein oder Motorsport besondere Verdienste erworben haben, können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie besitzen kein aktives und kein passives Wahlrecht. (2) Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
„racer4kids – Rennfahrer unterwegs für den guten Zweck“
a) von Kinderhilfsorganisationen in Einbindung von selektierten Spendenvereinen,











